17.11.2009

 

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Zu unserem Basistreffen am Dienstag war Rechtsanwalt Hans Korspeter bei der ZwAR-Gruppe eingeladen, um über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu referieren. Anhand von Beispielen aus der Praxis wurde den 32 Teilnehmern sehr deutlich dargestellt, welche Konsequenzen eine Vorsorgevollmacht hat und welche Risiken entstehen, wenn keine Vollmacht eingerichtet ist. Ebenso wichtig ist es eine Patientenverfügung konkret und ausführlich zu formulieren, um Angehörigen und behandelnden Ärzten Rechtssicherheit zu geben. Eine Patientenverfügung, wie sie häufig im Internet oder anderen Medien angeboten wird, kann in vielen Belangen nicht ausreichend sein. Aus dem Teilnehmerkreis wurden zwischendurch viele Fragen gestellt, die von Herrn Korspeter umfassend beantwortet wurden. Herr Korspeter wird im nächsten Jahr nochmals eingeladen, um über das Erbrecht zu referieren.

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